29. Juli 2021 |
| GeSK

Individuelle Treppen nach Norm: Fuchs-Treppen gibt baurechtliche Sicherheit

Bei der Planung einer Treppe sollten sich Bauherren umfassend beraten lassen, um ihre Wünsche mit den räumlichen Gegebenheiten und den zahlreichen baurechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Experten von Fuchs-Treppen liefern deshalb nicht nur höchste Qualität, sondern auch Treppen, die den baurechtlichen Anforderungen gerecht werden – für einen bequemen und vor allem sicheren Aufstieg. Maßgeblich ist die DIN 18065 für Gebäudetreppen, ergänzt durch die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer und die zugehörigen Ausführungsverordnungen. So kommt es, dass je nach Bundesland unterschiedliche Regeln gelten können. In den Normen und Bauordnungen werden die Anforderungen an Treppen festgehalten, das betrifft Abmessungen und Merkmale wie Standsicherheit, Materialien, Dauerhaltbarkeit sowie Brand- und Schallschutz. Zum Beispiel muss die Treppenbreite bei Haupttreppen zwischen Geschossen mindestens 80 cm betragen. Schmalere Ausführungen sind nur als Nebentreppe erlaubt. Die Tiefe der Treppenstufe, also der Treppenauftritt, darf zwischen 230 und 370 mm betragen. Auch die richtige Treppensteigung bzw. der Steigungswinkel wird anhand der Schrittmaßregel genau berechnet. Zudem benötigt jede Treppe ab drei Stufen einen Handlauf oder ein Geländer. Ab einer Stufenbreite von 1,5 m muss die Treppe beidseitig mit Handläufen oder Geländern ausgestattet sein. Um alle Vorgaben sicher zu berücksichtigen und zugleich die persönliche Wunschtreppe zu erhalten, steht Fuchs-Treppen bei jedem Projekt mit Professionalität und jahrzehntelanger Expertise kompetent zur Seite.

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