23. April 2020 |
| GeSK

Stufe um Stufe zum Eigenheim

Tipps zum Bauprojekt: Experteninterview mit Fuchs-Treppen

Wer ein Eigenheim über zwei oder mehr Geschosse baut, sollte sich frühzeitig auch mit der Planung einer geeigneten Treppe befassen. Das A und O dabei: sichere und komfortable Begehbarkeit. Denn nur, wenn sich die Bewohner zu Hause bequem bewegen können, fühlen sie sich auch wohl. Gleichzeitig hat die Treppe eine raumprägende Wirkung und sollte deshalb für eine harmonische Gestaltung des Innenraums in Treppenart, Materialien und Farbe fein abgestimmt sein. Um Bauherren zur perfekten Treppe zu führen, haben die Experten von Fuchs-Treppen einige Tipps für die wichtigsten Fragen der Treppenplanung parat:

Was ist als Erstes für die Treppenplanung zu beachten?

Treppen sind komplexe Konstruktionen, die außerdem stark belastet werden und lange halten sollen. Neben rein optischen Aspekten sind auch Fragen der Statik, der räumlichen Möglichkeiten und der baurechtlichen Vorschriften zu beachten. Daher unser dringender Rat an alle Bauherren: Ein kompetenter Treppenhersteller, der umfangreich berät und die eigenen Vorstellungen mit den vorherrschenden Möglichkeiten übereinbringt, ist unerlässlich. Im besten Fall übernimmt er auch die Montage, sodass von Anfang bis Ende des Bauprojekts eine hohe Qualität gewährleistet werden kann.

Wie wird die Treppe komfortabel und sicher?

Grundsätzlich erst einmal durch eine sorgfältige Planung, einen fachgerechten Einbau und die Einhaltung bestimmter Normen und Ordnungen. Was das konkrete Begehen der Treppe betrifft, ist das richtige Steigungsverhältnis entscheidend. Dafür müssen Stufenhöhe, Auftrittsbreite und Steigung aufeinander abgestimmt sein. Heute wird eine Steigungshöhe von 17 cm und eine Auftrittsbreite von 28 bis 29 cm empfohlen. Der ideale Steigungswinkel liegt zwischen 27 und 45 Grad: Liegt er darunter, ist das Hinaufgehen langsam und mühsam, liegt er darüber, wird es als anstrengend empfunden. Dazu kommt die Treppenbreite, die durch eine DIN-Norm geregelt ist und je nach baulichen Rahmenbedingungen 80 oder 100 cm betragen muss.

Gibt es solche Normen auch für das Treppengeländer?

Laut Bauvorschrift muss das Geländer mindestens 90 cm hoch sein. Und der Abstand zwischen den Streben darf nicht mehr als 12 cm breit sein, damit kleine Kinder nicht durchrutschen können. Nicht vorgeschrieben, aber vor allem für Kinder und ältere Menschen sinnvoll ist es, an beiden Seiten der Treppe einen Handlauf anzubringen – das sorgt für besseren Halt. In diesem Fall ist aber zu beachten, dass die Mindestbreite der Treppe zwischen den beiden Handläufen gegeben sein muss.

Welche gestalterischen Möglichkeiten gibt es bei Treppen?

Treppen gibt es in unterschiedlichsten Formen – gerade, mit Podest, als Spindel oder geschwungen. Ebenso lässt sich das Material der Treppe vielfältig bestimmen. Viele Bauherren bevorzugen Holz, da es durch seine Natürlichkeit ein angenehmes Wohnklima schafft. Die diversen Farbnuancen der verschiedenen Holzarten können passend zur Einrichtung und ganz nach persönlichem Stilempfinden gewählt werden. Gefragt sind aber auch moderne Materialkombinationen aus Holz und Stahl, die warme Holzstufen mit eleganten Stahlkonstruktionen verbinden. Dazu kommen Treppenarten wie Flachstahltreppen, Harfentreppen oder geländergetragene Treppen, von denen jede ihre ganz eigene Wirkung im Raum hat.

Was muss bei der Gestaltung berücksichtigt werden?

Für die Treppengestaltung spielen die räumlichen Gegebenheiten und die individuellen Ansprüche eine wesentliche Rolle. Spindeltreppen etwa sind durch ihr dynamisches, filigranes Design ein besonderes Gestaltungselement. Im Gegensatz dazu wirkt eine gerade Treppe eher klassisch, aber dafür können beispielsweise größere Dinge leichter auf ihr transportiert werden und das Begehen ist für Kinder und ältere Bewohner leichter, da die Stufentiefe über die gesamte Breite gleichbleibend ist. Um die beste Kombination aus gewünschtem Design, Machbarkeit und persönlichen Bedürfnissen zu finden, sollte man sich genauestens mit dem Treppenhersteller beraten.

Gibt es beim Bau von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften Besonderheiten zu beachten?

Beim Begehen der Treppe wird über die Konstruktion und durch die Wände Trittschall übertragen. Da er vor allem für die Nachbarn störend ist, besteht für die Bauherren die Pflicht, eine effiziente Trittschalldämmung gemäß DIN-Norm einzubauen. Der gesetzliche Anspruch gilt dabei natürlich für beide Seiten. Um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, sollten sich die Eigentümer vor Baubeginn absprechen. Bei Fuchs-Treppen bieten wir mit unserem Sylomer©-Hybrid-System den derzeit besten Schallschutz. Dazu entwickeln wir hocheffiziente, maßgeschneiderte Schalldämmteile für jede individuelle Treppenlösung. Neben den gesetzlichen Ansprüchen erhöht eine solche effektive Dämmung auch den Wohnkomfort aller Bewohner – vorausgesetzt, sie wurde rechtzeitig eingeplant.

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